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Kahlschlag...
Der Begriff Kahlschlag bezeichnet in der Forstwirtschaft eine Fläche, auf der alle aufstockenden Bäume planmäßig in einem oder wenigen einander in kurzen Intervallen folgenden Hieben entnommen wurden. Diese Maßnahmen werden auch als Kahlhieb bezeichnet.
Von kahlschlagähnlichen Verhältnissen wird ausgegangen, sobald die gesamte entstandene Freifläche im Laufe eines Tages nicht mehr durch die umgebenden Bäume beschattet wird, beziehungsweise das waldtypische Innenklima verloren geht. Das Belassen einzelner Bäume (Überhälter) verändert den Kahlschlagcharakter nicht.
Entstehen größere baumfreie Flächen durch Schadereignisse wie zum Beispiel Orkan, Sturm oder Insekten-Kalamitäten z.B. durch Borkenkäfer wie den Buchdrucker, so spricht man von Kahlflächen.
Lichtbaumarten, die in der Jugend sehr viel Licht benötigen, wie Eichen, Kiefern, Birken, Lärchen, sind zur Verjüngung auf solche Verhältnisse angewiesen.
Hinsichtlich der Artenzusammensetzung ist die sich einstellende Kahlschlagflora durchaus interessant, da entsprechend dem frühen Sukzessionsstadium vielerlei Pionierarten vorkommen.
In der Betriebswirtschaft und im Steuerrecht wird dies als Endnutzung beschrieben.
Kahlhiebe (-schläge) unterliegen in verschiedenen Staaten den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben. In der Bundesrepublik Deutschland sind allgemeine Vorgaben im Bundesnaturschutzgesetz und weitere Vorgaben in den jeweiligen Landeswaldgesetzen der Bundesländer enthalten. So sind z.B. in Niedersachsen (NWaldLG, § 12) und Baden-Württemberg (LWaldG, § 15) Kahlschläge von über einem Hektar Fläche genehmigungspflichtig.

Quelle: Wikipedia
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